Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen


Es gibt zwar ein fast flächendeckendes System von Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, aber die Finanzierung von Wohnberatung folgt auch in NRW keinem einheitlichen Muster.
Mal ist die Pflegekasse zuständig, teilweise springt die Unfallversicherung ein, an anderer Stelle gibt es Fördermittel aus Eigenmitteln der Kommunen.

Grundsätzlich können neben der Finanzierung bestimmter Hilfsmittel aus der Pflegeversicherung und Finanzmittel nach dem Bundessozialhilfegesetz verschiedene Landeshilfen, teils als Zuschüsse, teils als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Generell gilt: Kosten und Kostenträger für Wohnungsanpassungsmaßnahmen richten sich nach Art und Umfang der baulichen Maßnahmen.

Je nachdem ob grundrissverändernd oder rein wohnungsbezogen - die Kosten für Wohnungsanpassungsmaßnahmen können im Einzelfall erheblich sein. Deshalb wird immer eine Mischfinanzierung (Mieter, Eigentümer/Vermieter und diverse Fördermittelgeber) angestrebt, um die Kosten für Betroffene so gering wie möglich zu halten.

Ihnen schwirrt schon jetzt der Kopf? Das Angebot an Unterstützungsmöglichkeit ist vielfältig aber verwirrend. Nicht aufgeben - es gibt mehr Fördertöpfe und Zuschüsse als Sie denken.


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